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Neues zur Klage wegen der Schifffahrtsgenehmigung auf der Wiesent!

 Der Eisvogel gehört zur Wiesent. Inzwischen ist er selten geworden. Und wenn wirklich wieder einer brüten möchte, dann hat er schlechte Karten. Denn die Jagd auf kleine Fische, mit denen die Jungen gefüttert werden, gelingt nur, wenn man ruhig ansitzt und wartet. Genau dann kommen aber ständig Kanus mit mehr oder weniger fröhlicher Besatzung vorbei und die Jagd muss abgebrochen werden. Wenn das eine Weile so geht, hat der Altvogel genug und die Brut hungert. Und dabei steht der Eisvogel in der Vogelschutz-Richtlinie in der höchsten Kategorie, Anhang I, wo Vögel vermerkt sind, für deren Erhalt man besondere Sorgfalt bzw. Maßnahmen anzuwenden hat.


Das Landratsamt Forchheim hatte 2018 die Schifffahrtsgenehmigung für die Kanu-Verleiher trotz dringender Appelle der Naturschützer auch während der Brutzeit ab 1. Mai erteilt, statt sie bis 15.06. auszusetzen. Beachtlich dabei ist, dass eine solche Genehmigung die Untersuchung auf Verträglichkeit mit der Natur zur Voraussetzung hat. Diese Untersuchung liegt nicht vor, obwohl der BUND Naturschutz seit Jahren verlangt, sie zu erstellen. - Nun hat er vor Gericht geklagt, weil er die Schifffahrtsgenehmigung in der vorliegenden Form ohne Verträglichkeitsuntersuchung für rechtswidrig hält. Er beantragt vor Gericht, die aktuelle Genehmigung auszusetzen, die nötigen Voraussetzungen durch entsprechende Untersuchungen zu schaffen, und dann zu genehmigen, was verträglich ist.


Nicht davon betroffen sind die privaten Kanu-Touristen, welche nur 20 % der Bootsfahrten ausmachen. Sie sind in der Regel geübte Personen, oft in Verbänden organisiert, und suchen Naturgenuss, weniger das Abenteuer. Ausnahmen gibt es natürlich überall.

 

Die Klage des BN hat zu einer neuen Situation geführt (wichtigste Punkte): 

  1. Die fehlende FFH-Verträglickeitsprüfung zum Kanusport auf der Wiesent wird zur Zeit durchgeführt.
  2. Die aktuelle und im Jahre 2020 auslaufende Schifffahrtsgenehmigung wird in verschiedenen Punkten angepasst. U.a. werden die Entleiher von Booten vor der Fahrt intensiv mit dem sensiblen Ökosystem bekannt gemacht und in die Verhaltensregeln eingewiesen. Zur wirksamen Verfolgung von Zuwiderhandlungen werden ihre persönlichen Daten erfasst.
  3. In der Zeit 01.05.-15.06.2020 gelten Einschränkungen der Befahrung zum Schutz der Vogelbrut.
  4. Der BN erhält vollen Einblick in die FFH-Verträglichkeitsprüfung nach deren Annahme durch das Landratsamt.
  5. Der BN wird in die Erörterungen zukünftiger Regelungen zum Bootsverleih auf der Wiesent einbezogen.

Diese Vereinbarungen wurden am 02.08.19 im Zuge eines sog. Gütetermins vor Gericht ausgehandelt. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.