Neonicotinoide in der Rübensaat: Weiter Bienengift in der Natur
BN fordert von Ministerin Kaniber endlich eine bayerische Pestizidreduktionsstrategie
Praxis der Notfallzulassung für das Insektengift Thiamethoxan im Zuckerrübenanbau gefährdet weiterhin Wildbienen und ander bestäubende Insekten
Schon im Dezember stellte Richard Mergner, BN Landesvorsitzender klar: „Das Eintreten von Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber für eine befristete Zulassung des Neonikotinoidwirkstoffs Thiamethoxan auf 87 Prozent der 22.300 Hektar Anbaufläche von Zuckerrüben in Unterfranken ist ein absolut falsches Signal“. Denn auch wenn Zuckerrübenflächen keine direkt bienenattraktive Kultur sind, kann es dennoch auf den Flächen zur Aufnahme von Guttationswasser durch die Bienen kommen. „Ministerin Kaniber muss sich in Richtung verbessertem Insektenschutz bewegen, Notfallzulassungen von Neonikotinoiden sind da kontraproduktiv. Nach wie vor fehlt eine klare bayerische Strategie, wie der Pestizideinsatz in Bayerns Landwirtschaft verringert werden soll.“, so Mergner.
Mittlerweile hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Ernährungssicherheit (BVL) dem Antrag Bayerns und weitere sechs Bundesländer statt gegeben. Die Notfallzulassungen gelten vom 17. Januar bis 30. April 2021. Als Schutzmaßnahmen für die Bienen wurden Auflagen erlassen, wie das Verbot der Aussaat in Naturschutzgebieten, Verbot der Nachsaat und keine blühende Folgekultur anzubauen. Landwirte sollen mit Imkern in Dialog treten um Bienenvölker zu schützen. Leider scheitert dies in einigen Landkreisen durch die Nichtweitergabe der Kontaktdaten an die Imkervereine, mit dem Verweis auf geltende Datenschutzbestimmungen. Wildbienen und andere standorttreue Bestäuberinsekten finden keine Berücksichtigung. Von Seiten der Zuckerindustrie wird die Notfallzulassung begrüßt und als umweltverträgliche Lösung benannt. Darüber, dass die Schaderregerkette: Läuse an Zuckerrrüben – Verbreitung von Gelbmosaikvirus an Zuckerrüben – mögliche Minderung des Zuckerertrag, es auch durch einfache Maßnahmen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft, nämlich durch Erweiterung der Fruchtfolgen vermindert werden kann – keine Rede. Auch, das so ein Zuckerrübenanbau ohne Neonikotionoideinsatz schon lange im ökologischen Landbau praktiziert wird, ist in den Stellungnahmen der Lobbyvertreter nicht zu finden.
Mit der Notfallzulassung werden die Ergebnisse des runden Tisches zum Volksbegehren „Rettet die Bienen“ mit Füßen getreten. Wildbienen und andere ortstreue Bestäuberinsekten haben keine Möglichkeiten den insektizidhaltigen Stäuben, die bei der Aussaat frei werden, auszuweichen oder auch noch später, auf benachbarten Flächen die aufwachsenden Blüten zu meiden, da auch diese Pflanzen die schädigenden Nicotinoide noch aus dem Boden aufnehme können. So werden auch angelegte, mehrjähige Blühstreifen zum tötlichen Lebensraum für die schlüpfenden Insekten im Frühjahr oder wenn diese Flächen in der Abdriftfahne von Zuckerrübenflächen liegen.
Neonikotinoide greifen bei Insekten in das zentrale Nervensystem ein. Nicht nur die sogenannten Schädlinge, sondern auch wichtige Insekten wie Honigbienen und Wildbienen werden durch sie getötet oder geschädigt. Sie schwächen das Immunsystem von Bienen, stören ihre Orientierung und beeinträchtigen die Fortpflanzung. Damit wird auch die wichtige Bestäubungsleistung beeinträchtigt und Nahrungsketten für Feldvögel gestört.
Im April 2018 hat die EU ein Freilandverbot für die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam erlassen. Ihr Einsatz ist nun nur noch im Gewächshaus erlaubt.
Der BUND Naturschutz fordert ein dauerhaftes Verbot aller Neonikotinoide ohne Schlupflöcher.