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Unterschutzstellung rechtskräftig!

Am 10.4.1997 hat das Landratsamt Forchheim die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Eglofsteiner Weiherkette" gemäß Art. 12 Abs. 1 BayNatSchG erlassen. Die Unterschutzstellung tritt zum 17.4.1997 in Kraft.

    Zweck der Unterschutzstellung: (Auszug aus der Verordnung)

  1. die landschaftsprägenden Teile mit ihren naturnahen, artenreichen Unterwasserlebensräumen und Verlandungszonen zu erhalten
  2. die Vorkommen der dort lebenden Pflanzen- und Tierarten zu schützen und deren optimele Entwicklung zu gewährleisten sowie vor nachteiligen Eingriffen zu schützen
  3. den für den Bestand der vorkommenden Pflanzen- und Tierarten notwendigen Lebensraum, insbesondere die erforderliche Bodenbeschaffenheit und Wasserqualität, zu erhalten und zu verbessern
  4. Laichgewässer und Lebensräume der Knoblauchkröte sowie weiterer Amphibien zu sichern und zu entwickeln
  5. ein Bruthabitat und Lebensräume für verschiedene Vogelarten zu erhalten und zu entwickeln
  6. ein wertvolles Feuchtbiotop mit seinen vielfältigen Vegitationsstrukturen zu erhalten
  7. eine schonende Waldbewirtschaftungsform in den Hanglagen am Schutzgebietsrand aufrecht zu erhalten.