Unterschutzstellung rechtskräftig!
Am 10.4.1997 hat das Landratsamt Forchheim die Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Eglofsteiner Weiherkette" gemäß Art. 12 Abs. 1 BayNatSchG erlassen. Die Unterschutzstellung tritt zum 17.4.1997 in Kraft.
- die landschaftsprägenden Teile mit ihren naturnahen, artenreichen Unterwasserlebensräumen und Verlandungszonen zu erhalten
- die Vorkommen der dort lebenden Pflanzen- und Tierarten zu schützen und deren optimele Entwicklung zu gewährleisten sowie vor nachteiligen Eingriffen zu schützen
- den für den Bestand der vorkommenden Pflanzen- und Tierarten notwendigen Lebensraum, insbesondere die erforderliche Bodenbeschaffenheit und Wasserqualität, zu erhalten und zu verbessern
- Laichgewässer und Lebensräume der Knoblauchkröte sowie weiterer Amphibien zu sichern und zu entwickeln
- ein Bruthabitat und Lebensräume für verschiedene Vogelarten zu erhalten und zu entwickeln
- ein wertvolles Feuchtbiotop mit seinen vielfältigen Vegitationsstrukturen zu erhalten
- eine schonende Waldbewirtschaftungsform in den Hanglagen am Schutzgebietsrand aufrecht zu erhalten.