Oberflächenwässer / Hochwassergefahr
Für die Ortsumfahrung Dormitz muss wegen des großen Höhenunterschieds der Rosenbacher Berg zum Teil mit Einschnitten versehen werden (insbesondere Westabschnitt). Diese wirken wie ein Drainagegraben auf die Grundwasserversorgung der dortigen Streuobstwiesen und Felder; die versiegelnde Straßenfläche bildet zusammen mit den Böschungen des Einschnitts einen Regenauffangtrichter. Bei den Böschungen der Dammkonstruktionen (überwiegend Ostabschnitt) bilden diese zusammen mit der Fahrbahn die Fläche, die Regenwässer vom Eindringen in die oberen Bodenschichten des Berges abhält.
Ableitungsbauwerke mit Regenzwischenspeichern, sog. Regenauffangbecken, fangen dann das Nutzwasser auf, das den Feldern und Streuobstwiesen des Rosenbacher Bergs zugedacht war, und sollen es abpuffern. Nach Darstellung des Staatlichen Bauamts Bamberg soll damit das Hochwasser beim Brandbach zu Spitzenregenzeiten "nur noch 50 cm" betragen. Damit erscheint das Gesamtsystem so ausgelegt, dass es auch die Scheitelwellen von Hochwässern aus Neunkirchen / Ebersbach nicht nur nicht additiv erhöhen, sondern mildernd beeinflussen soll.
Zu Details zum Thema Oberflächenwässer / Hochwassergefahr.
Generelle Betrachtungen siehe auch unsere Ausführungen auf der Seite Höllpfuhl / Ebersbachtal schützen - Westumfahrung Neunkirchen .
Detailbetrachtung Oberflächenwässer / Hochwassergefahr
Die geplante Trassierung der neuen St 2240 im Bereich
Entwässerungsabschnitt 4 Bau-km 1+150 bis Bau-km 1+750 (WWA Kronach)
und
Entwässerungsabschnitt 5 Bau-km 1+750 bis Bau-km 1+850 (WWA Kronach)
aufgrund der wassertechnischen Untersuchungen im laut “Informationssystem Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern“ „wassersensiblen Bereich“ des Ebers- und Brandbaches.
Aufgrund der wassertechnischen Untersuchung ist in den Regenspitzenzeiten mit einem Wasseranstieg zwischen 0,25 m und 0,5 m zu rechnen. Es ist nachweislich zu erwarten, dass Grundstücke in den Bereichen Ebersbach und Brandbach in Regenspitzenzeiten - und die sind im Raum Oberfranken bereits durch die Klimaerwärmung vorhergesagt - überschwemmt werden. Die Retensionsflächen reichen bei Weitem nicht aus und sollten dringend nachgebessert werden. Desweiteren wurde in den Berechnungen der Planfeststellung die vollständige Bebauung und somit Versiegelung der Flächen des Gewerbegebietes „Langenau“ außer Acht gelassen. Notüberläufe des Baugebietes werden ebenfalls in den Ebersbach geleitet: Das bedeutet eine weitere Verschärfung der Hochwassersituation, die in den Berechnungen ebenfalls keinen Niederschlag findet. Dies stellt nicht nur einen gravierenden Mangel der Planung, sondern auch eine sträfliche Vernachlässigung zu Lasten der Bürger, deren Lebensumfeld und einer intakten Natur dar.
In dem Zusammenhang weist der Bund Naturschutz auf eine weitere Gefahr hin, die von Gewerbebetrieben im Überflutungbereich ausgehen können, die mit umweltschädlichen Substanzen (z.B. auch Maschinenöl) umgehen, wie etwa ein in der Erleinhofer Straße ansässiger Kfz-Betrieb.
Ölabscheider solcher Betriebe dürfen keinesfalls so liegen, dass sie in Regenspitzenzeiten unter dem Wasserspiegel liegen. Die Berechnungen zeigen jedoch, dass im vorliegende Fall sogar das gesamte Gelände und Bauwerk von einer Umspülung, mit Tendenz zur Unterspülung, bedroht ist. Der Bund Naturschutz warnt daher ausdrücklich vor einer Verseuchung des Grundwassers und der umliegender Grundstücke, landwirtschaftlichen Flächen und Wohngebiete.