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Höllpfuhl / Ebersbachtal schützen - Westumfahrung Neunkirchen als Kommunale Sonderbaulast?

November 2011

Westumfahrung von Neunkirchen mit Kommunaler Sonderbaulast realisieren?

Mit der Absage des Hochstufens in die 1. Dringlichkeit am 11.10.2011 verband der Freistaat bereits im Vorfeld dieser Entscheidung den Hinweis an den Markt Neunkirchen, er könne seinen Wunsch nach der Umfahrung in Eigenregie mittels Kommunaler Sonderbaulast erreichen. Dieses Verfahren, Ende der 90er des letzten Jahrhunderts entwickelt, belastet teilnehmende Gemeinden mit Finanzausgaben - bei gleichzeitiger Übernahmeverpflichtung nicht nur als Bauträger, sondern auch als Unterhaltsverpflichteter - , die dann an anderer Stelle fehlen. Sinnvoller wäre es, die verlockenden Zuschüsse aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), deren Höhe momentan euphorisch mit 80% genannt wird, die aber erst auszuhandeln sind und leicht auch deutlich weniger betragen können, anderweitig zu verwenden. Diese in den Ausbau und die Ertüchtigen des Vorhandenen zu lenken, bleibt die eigentliche Steuerungsaufgabe der Politik. Für Neunkirchen bedeutet dies, endlich damit aufzuhören, auch weiterhin nach einer Lösung per Umfahrung zu streben, und sich statt dessen darüber klar zu werden, dass eine kleinere, angepasste Lösung (bei deutlich abgefallenem Schwerverkehr von über 30% gemäß der aktuellen Straßenverkehrszählung 2010 [offizielle Zahlen siehe Bayerisches Staatsministerium des Inneren]) sowohl ausreichend als auch mittelfristig erreichbar ist und dass diese den vollen Ressourcen-mäßig abdeckbaren Einsatz fordert.