StUB in Dormitz aus bautechnischer Sicht
Hat die StUB in Dormitz aus bautechnischer Sicht überhaupt eine Chance, ohne dass eine zusätzliche Umfahrung gebaut werden muss? Passt diese in die Hauptstraße in der ehemals eine Sekundärbahn mit etwas über 3 m breiten Wagen verkehrte? Müssten etwa sogar Häuser abgerissen werden?
Hierzu eine kurze, nachstehende Betrachtung.
Mittlerweile kann als geklärt angesehen werden, dass die StUB mit Straßenbahnwagen der VAG aus Nürnberg betrieben werden wird. Können dies Fahrzeuge in den Straßenraum von Dormitz eingepasst werden?
Einpassung einer Schienenbahn in der Ortsdurchfahrt Dormitz
Die Führung einer Schienenbahn bei engen Ortsdurchfahrten wird bereits in der Basisstudie FRANKEN-PLAN von 1985 “Eine Stadtbahn für Erlangen“ (Kinski/Schmidt/Berthold), auf Seite 24 beschrieben und beim Beispiel Dormitz eingesetzt, nachstehende Originaldarstellung.
(zur Komplettstudie)
Damit ist dargestellt, dass eine zusätzliche Straßen-Umfahrung nicht erforderlich ist. Überdies sind Lichtsignalanlagen zum Einschleusen der Bahn in den zweispurigen Straßenverkehr mittlerweile Stand der Technik.
Erforderliche Straßenbreite
Grundlage ist die Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab). Nach §19 sind die Sicherheitsräume definiert und in Abbildung 29 dargestellt.
Hieraus ist bei Einsatz der 2,30 m breiten Nürnberger Fahrzeuge die Mindestbreite der Straße abzuleiten. Ergänzend zu dieser Grunddefinition wurde seitens der VAG Nürnberg festgelegt, dass seit der Umrüstung für die Großraumwagen (T4 und GT6, gilt auch für Gelenk-Fahrzeugen, u.a. GT6N, Länge 27,39 m; GT8N, Länge 36,58 m; GTV6, Länge 33,94 m) der Gleisabstand mindestens 2,70 m zu betragen hat.
(s. Wikipedia)
Mit Zuschlag für die beidseitige Abstandsbegrenzungslinie (2 x 15 cm) und einen weiteren Sicherheits-zuschlag von ebenfalls 2 x 15 cm ergibt sich die Mindestbreite einer Straße von 5,60 m. Von der Straßenmitte befindet sich das Fahrzeug hierbei 20 cm entfernt (2,70/2 – 2,30/2).
Sollte ein bei der VAG nicht im Einsatz befindliches 2,65 m breites Fahrzeug verwendet werden, wäre die Mindestbreite 6,30 m. Die Fahrbahn der Dormitzer Hauptstraße ist an keiner Stelle schmaler als 6,80 m. Eine zweigleisige Führung der StUB durch die Ortschaft ist somit möglich.