Kann Naturschutz in Neunkirchen warten?
Kapitel 1 Naturzerstörung in der Vergangenheit
Verantwortliche in Neunkirchen am Brand haben in den letzten Jahrzehnten tatenlos zugesehen, wie die Neunkirchen einstmals umgebenden Feuchtflächen im Brand- und Ebersbachsytem von über 13,6 Hektar in nur gut 100 Jahren um mehr als 80% vernichtet wurden. Details lesen sie hier.
Laubfröschen etwa ist auf diese Weise auf der Fläche der ursprünglichen Gemarkung der Lebensraum entzogen worden - sie sind nicht nur einfach "ausgestorben", sondern ihr Lebensraum wurde zerstört. Die letzte Bastion der Laubfrösche, die ohne Laichgewässer nur ca. vier Jahre überleben können, waren die Treppenweiher am Gries im Norden von Neunkirchen.
Als sich der Eigentümer in der ersten Dekade des neuen Jahrtausends entschloss, die Fischnutzung aufzugeben und die Fläche baureif zu machen, war ihr Schicksal besiegelt.
Denn niemand an den offiziellen Stellen - weder in Neunkichen noch beim Landratsamt - fühlte sich berufen, Ersatzlebensraum zu schaffen. Es war einfacher und kostengünstiger zu warten, bis ihr Tod vergessen war. Die Fläche der ehemaligen Griesweiher wurde von der Marktgemeinde gekauft und ist nun in das in Ausweisung befindliche Bebauungsgebiet "Galgenanger" einbezogen. Dort erhält sie gegenüber der sie umgebenden Fläche einen geringeren Status hinsichtlich Kompensationsanrechnung als die umgebende Fläche - einfach, praktisch und kostengünstig und dem Baugesetz entsprechend. Als Lebensraumersatz für Laubfrösche wäre eine vielfache größere Fläche notwendig gewesen.
Nachdem der BN den Markt 2010 auf den Feuchtflächenverlust angesprochen hatte, wurde ihm zunächst per Schreiben bestätigt und übertragen, dass er ehrenamtlich und im Auftrag des Marktes Sondierungen mit Grundstückseignern hinsichtlich eventuell geeigneter Flächen für die Neuanlage von Feuchtflächen aufnehmen sollte. Ein Teil der neu vorgeschlagenen Flächen läge im Ebersbachtal (das heute noch die meisten Rückzugsflächen im ursprünglichen Gemarkungsgebiet enthält) - allerdings deutlich entfernt von der vom offiziellen Neunkirchen gewünschten West-Umfahrung (so auch dem Markt vorgestellt). Dann allerdings wurde nach einer monatelangen Hinhaltetaktik dem BN eine zunächst zugesagte Liste mit Eigentümernamen potentieller neuer Feuchtflächen aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken verweigert. Zu Beginn des Jahres 2011 brach der Markt mit der Aussage, zunächst auf die Einstufung dieser Umfahrung in die Dringlichkeitskategorie warten zu wollen, die Suche nach möglichen Naturlebensräumen wieder ab.
Seitdem ruhen die Aktivitäten - Naturschutz in Neunkirchen am Brand kann ja warten.
Kapitel 2 Naturzerstörung in 2011
Auch im Jahr 2011 hatte sich die generelle Orientierung der Verantwortlichen des Marktes zunächst noch nicht geändert, was das Beispiel der Ausweisung des Bebauungsgebiets Galgenanger zeigt. Das Bebauungsgebiet benötigt ein Regenrückhaltebecken, das, um Fläche im eigentlichen Baugebiet zu sparen, an anderer Stelle talabwärts errichtet werden soll. Nun besitzt der Markt in diesem Bereich ein größeres Grundstück, auf dem allerdings eine magere Feuchtwiese liegt, von der an anderer Stelle der Homepage berichtet wird; lesen Sie hierzu die "Blumenwiese".
Trotz frühzeitiger Hinweise des BN an die Marktleitung im Jahr 2010 (und gemeinsamer Begehung mit Bürgermeister Richter) hält der Markt an seiner Vorstellung fest, genau auf dieser Blumenwiese das notwendige Regenrückhaltebecken des Bebauungsgebiets Galgenanger errichten zu lassen.
Die Hinweise der BN-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung stießen zunächst auf taube Ohren und in einer letzten Ratssitzung wurde der Ausarbeitung der Verwaltung gefolgt, weder auf Änderungen sonstiger angesprochener Punkte einzugehen, noch sich um den generellen Wiederaufbau neuer Feuchtflächen zu kümmern. Und die Festlegung einer geeigneten Fläche für das Regenrückhaltebecken soll in einem getrennten Verfahren (vorzugsweise nach wasserrechtlichen Gesichtspunkten) erfolgen, wobei die Hinweise des BN weiter ignoriert wurden - und dies im vollen Wissen des andauernden bzw. drohenden Lebensraumverlustes "Feuchtflächen" + "Blumenwiese".
Die das Gesamtthema nochmals verdeutlichende Stellungnahme des BN zum Bebauungsgebiet "Galgenanger" können Sie hier herunterladen.
Die Auslegungsunterlage zum Bebauungsgebiet Galgenanger, auf die sich die Stellungnahme bezieht, finden Sie hier:
- <link file:72809 _blank bb pl galgenanger begruendung>Begründung
- <link file:72807 _blank bb pl galgenanger>Karte
- <link file:72808 _blank bb pl galgenanger>Erläuterungen auf Karte
Kapitel 3 Naturzerstörung in der Zukunft?
Der BN sieht einen weiteren Naturverlust zum Jahresende 2011 sehr kritisch; noch ist jedoch nichts endgültig entschieden.
Siehe hierzu auch folgender Pressebericht: