Höllpfuhl / Ebersbachtal schützen - Westumfahrung Neunkirchen aus Sicht des Freistaats nicht hochprioritär
11.10.2011, nun ist es amtlich:
Westumfahrung Neunkirchen nicht in die
1. Dringlichkeitsstufe hochgestuft
Mit der Information an den Markt Neunkirchen, dass die Westumfahrung (WU) im 7. Ausbauplan für Staatsstraßen ein Reserveprojekt bleibt, relativierte das Bayerische Innenministerium nach der Sommerpause 2011 das Ansinnen all jener Kommunalpolitiker aus Neunkirchen am Brand, die eine alsbaldige Realisierung per nachträglicher Hochstufung in die 1. Dringlichkeitsstufe drängend forderten.
11.10.11 Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung, Bericht aus der Kabinettssitzung:
1. Kabinett beschließt 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen / Innenminister Herrmann: „Ausbauplan gibt Rahmenbedingungen vor, um die Infrastruktur unseres Landes noch weiter zu verbessern“
In einer Zeit schwindender monetärer Mittel bemüht sich eine Staatsregierung eher deutlich verkrampft darzustellen, dass im Flächenstaat Bayern die Infrastrukurerschließung noch immer weiter gesteigert werden müsse. Und dabei habe man sich bereits eingeschränkt, Zitat aus dem per obigen Link zu erreichenden Pressebericht:
"Bei der Fortschreibung des Ausbauplans wurden 982 Projekte und Varianten mit einem Gesamtvolumen von etwa 4,5 Milliarden Euro betrachtet. 666 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro wurden als bauwürdig erachtet und in den 7. Ausbauplan aufgenommen."
So versucht der Freistaat darzustellen, dass er bei einem theoretischen Investvolumen von 3.200.000.000 Euro für 666 Objekte bereits knapp 30% weniger in der laufenden Dekade anzusetzen hätte, als ihm aus allgemeinen Wünschen angetragen wurde. Und für diese werde dann wiederum ein Volumen von 1.000.000.000 Euro eingespeist (jährlich 100.000.000 Euro). Dieses Feigenblatt jedoch ist zu transparent, um glaubhaft wirken zu können. Anhand der abzusehenden Mittelverknappung der Öffentlichen Hand werden zum Ende der Dekade wieder viele Kommunen Amok laufen, um ihr Wunschobjekt in Realisierungsnähe angehoben zu bekommen. Dann aber wird die Notwendigkeit des Bestandserhalts noch deutlich wesentlich mehr Mittel verlangen als heute.
Es bleibt dabei: Der Freistaat muss ehrlich bekennen, dass die Lösung nicht im Wünschen immer größer werdender Utopien liegt, sondern im einfachen Ausbau und unspektakulären Ertüchtigen des Vorhandenen.
In diesem Zusammenhang verdeutlicht der Bund Naturschutz nochmals, dass der so genannte "Ausbauplan für die Staatstraßen" im Gegensatz zum Bundesverkehrswegeplan - der unlängst deutlich gekappt wurde - keinerlei Gesetzeskraft hat, sondern einzig eine Dringlichkeitsreihung von Ausbauzielen mit Beschlussfassung durch den Ministerrat für die Bauwirtschaft darstellt. Über Jahrzehnte hat sich die Unsitte etabliert, aus einer Abfrage nach Wünschen aus der Provinz mit einem Staatsakt eine Märchenwelt der individuellen Mobilität zu gestalten, in der ohne Rücksicht auf Nachhaltigkeit Lebensgrundlagen zerstört werden. Ein mittelständiges Gewerbe will beschäftigt werden und eine um vordere Listenplätze buhlende Kommunalpolitik sorgt dafür, dass dieser Irrweg stetig weiter verfolgt wird. Anders ist es nicht zu verstehen, dass auch heuer wieder 666 Projekte in dieser Dekade (pro Jahr ca. 100 Mio. €) dort verwirklicht werden sollen, wo der gleiche Freistaat seit Jahren zum Flächensparen aufruft.
Kommunalpolitikern, weitgehend in Nebentätigkeit nach einem ausgefüllten Arbeitstag tätig, fällt es zu, diesen circulus vitiosus am Leben zu erhalten. Diese sind heute aber mehr denn je im Sinne der Nachhaltigkeitsdiskussion gefordert, verträgliche Lösungen aufzuzeigen.
Doch sie bleiben gefangen in vordergründigen Betrachtungen des gegenseitigen Habenwollens, oft unter vorgeschobenen Argumenten, wie etwa (hier in Neunkirchen) der Gefährdung von Senioren beim Gang zum Friedhof oder der Kinder auf dem Weg zur Schule. Ein extrem aufgeputschtes Argument, wenn man bedenkt, dass es nach den Grundregeln der StVO dem Kfz-Führer obliegt, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung gerade dieses (aber auch irgendeines anderen) Personenkreises ausgeschlossen ist (§ 3).
Es geht daher darum, aufzuwachen und derartige Positionen generell zu überdenken, zumal das Innenministerium den Ball geschickt an die Kommunalpolitik zurück gespielt hat, indem nun lediglich die Option der Realisierung der Westumfahrung als Kommunales Sonderbaulast-Projekt angeboten wird, ein mehr als zweifelhaftes Verfahren, das zudem gerade bei knappen Haushaltslagen Gemeinden weitergehend belastet, und wozu der Bund Naturschutz an anderer Stelle Ausführungen macht.
Wege zu einer verträglichen Lösung, ausgerichtet auf das Bewahren der Schätze, die wir vor Ort haben, sind vielfach aufgezeigt worden - es gilt, jetzt den Mut aufzubringen, diese zu gehen.