BRENNPUNKT HOCHWASSERSCHUTZ BRANDBACH-SYSTEM / GEWÄSSERENTWICKLUNG
Willkommen beim BRENNPUNKT HOCHWASSERSCHUTZ Brandbach-System / Gewässerentwicklung. Hier berichten wir in chronologischer Reihenfolge zur Entwicklung der Thematik beim Brandbach mit seinen Nebenbächen durch die Anlieger-Gemeinden vom Oberlauf auf den Gebieten Hetzles, Neunkirchen a.Br. und Dormitz bis zur Mündung in die Schwabach im Rahmen der Gewässerentwicklung im Sinn einer naturnahen Ausgestaltung. Schwerpunkt sind auch Planungen und Aktivitäten zur Ausformung im Sinn der europäischen WasserRahmmenRichtLinie (WRRL), die das Erreichen des geforderten "Guten Gewässer-Zustands" vorgibt.
10.07.2018 - BN-Brandbachbegehung Bericht Zustand 2017/18
10.07.2018 - BN-Brandbachbegehung Ergebniserläuterung vor dem Umwelt- und Energie-Ausschuss Markt Neunkirchen
Die auf der Strecke von ca. 10 km Brandbach-System aufgefundenen 139 Auffälligkeiten wurden den Ratsmitgliedern in fünf Kategorien dargelegt und verdeutlicht, dass davon der Großteil Altlastenbeseitigung bedeutet, die von einer Gewässerentwicklungplanung im Rahmen Hochwasserschutz nicht gefördert werden, wie dem BN vom Wasserwirtschaftsamt Kronach mitgeteilt.
⇒ Nachstehend die zusammengefasste Präsentation
→ Wollen Sie die Komplett-Version mit Hinweisen des Wasserwirtschaftsamt Kronach lesen?
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→ Download der den Räten des Ausschusses erläuterte PPT-Präsentation hier
Brandbach-System Gewässerentwicklung - Anstöße
Anregungen zu Informationen für Anrainer und Öffentlichkeit
Grundsätzliches
- Bei unseren Begehungen ist uns bewusst geworden, wie wichtig es ist, den Menschen das Lebensmedium Wasser wieder näher zu bringen.
- Hier sehen wir die Kommunen in der Vorderhand.
- Gemeindliche Einrichtung oder Straßen müssen gepflegt werden – Dies gilt auch für die Wasser-Lebensadern, wie es die aufgefunden Auffälligkeiten und wasserrechtlichen Missstände verdeutlichen.
- „Eigentum verpflichtet“ – was für den Eigentümer bedeutet, auch für die Gemeinschaft Gutes zu tun. Und zwar in Eigenverantwortung.
- Genau das ist dem Deutschen in Jahrzehnten-Etappen der Kommerzialisierung seit Grundlegung des Paragraphen § 14 GG mehr und mehr abhanden gekommen.
- Hier gegenzusteuern bleibt Pflicht eines Jeden.
- Ohne Handeln in diesem Sinn wird scheibchenweise nicht nur das Gemeinschafts-Bewusstsein für das verbindende Lebenselixier Wasser genommen, sondern auch die Begehrlichkeit Einzelner geweckt es für eigene Zwecke zu missbrauchen.
Zwei Schritte zum Anschieben
1. Unabdingbar dafür ist unseres Erachtens bereits jetzt die kommunale Aufklärung der Anlieger des Brandbach-Systems vom sachgerechten, nachhaltigen Umgang mit dem Gewässer.
- Wichtig ist kommunal zu überzeugen, wonach es fruchtvoller ist der Gemeinschaft einen Dienst zu erweisen als dem Einzelnen.
- Unabhängig davon bleibt es wichtig mit den Anliegern die Pflege vor Ort abzustimmen, damit diese nicht in unkoordinierten Aktionismus verfallen.
2. Weiterhin ist es unabdingbar die Bürgerinnen und Bürger aufzuklären, ihnen zu zeigen
- was sie haben,
- was ihnen verloren gehen könnte
- und darzulegen wie sie sich einbinden können
⇒ Diese beiden Schritte umzusetzen, bedeutet Gewinn für alle - für den Menschen und dessen Lebens- und und letztlich auch Trinkwasserqualität, wie für die Flora und Fauna selbst.
⇒ Verbunden hieraus Aktivitäten zu starten, um wasserrechtliche Missstände zu beseitigen, das ist der Weg.
ZUSAMMENFASSUNG / GENERELLES VORGEHEN
Brandbach-System Gewässerentwicklung Zusammenarbeit
Das Angebot zum nächsten Schritt
- Sowohl das WWA Kronach als auch das Planungsbüro OPUS haben dem BN Interesse an weiterführenden Gesprächen mit uns bekundet
- Eine generelle Chance, die genutzt werden muss.
⇒ Diese wahrzunehmen erscheint uns das Gebot der Stunde.
Brandbach-System Gewässerentwicklung - Förderung und Planung
Anregungen Vorgehensschritte
- Die Förderung kann erst bewilligt und verfügbar gemacht werden, wenn diese Verfahrensschritte durchlaufen sind. Wobei eher anzunehmen ist, dass hier locker ein größerer Zeitanteil der verbliebenen Dauer bis 2027, dem Final-Termin zum Erreichen des guten Gewässer-Zustands, in Anspruch genommen werden wird.
⇒ Hier appelliert der BN an die Verantwortlichen der Kommunen alsbald möglich eine Handhabe zu finden, die Planung im Sinne der Planfeststellung voran zubringen.
Was gar nicht geht - Wie es sein muss
Wir haben nur diese eine Erde
Das ist und bleibt unsere Gemeinsamkeit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
06.06.2018 - Brandbachbegehung Doku-Übergabe an die Herren Bürgermeister Richter und Bezold und in Abwesenheit auch an Herrn Bürgermeister Schmidtlein.
Ein förderungsfähiges Hochwasserschutzkonzept (HSK) braucht ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK). Die BN- Ortsgruppe und Mitglieder der Kreisgruppe nahmen den Ist-Zustandes des Ebers-, Brand-, Schlier- Hahnen- und Haarbach in einer Länge von fast 10 km auf. Insgesamt 139 Auffälligkeiten, zum Teil schwere Verstöße gegen bestehende Gesetze sind zu Tage getreten. Müll, unzulässige Landvermehrung, Bauschutt, Eternit-Platten und sogar offene Misthaltung mit direkten Zulauf in den Bach wurden festgestellt. Den Gemeinden, als verantwortliche für die Unterhaltspflicht ihrer Bäche wurde eine umfangreiche Dokumentation und Maßnahmenvorschläge übergeben. Es ist an der Zeit die aufgeführten Mißstände zeitnah zu beseitigen. Unabdingbar dafür ist unseres Erachtens im Vorfeld die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger, hier gilt es vor allem die Gewässer Anlieger von ihrem und dem allgemeinen Nutzen zu überzeugen.