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10.07.2018 - BN-Brandbachbegehung Bericht Zustand 2017/18

10.07.2018 - BN-Brandbachbegehung Ergebniserläuterung vor dem Umwelt- und Energie-Ausschuss Markt Neunkirchen

Nachstehend Zusammenfassung aus der Präsentation 10.07.2018

→ HINWEIS:
    Download der den Räten des Ausschusses
erläuterte PPT-Präsentation hier 

Die auf der Strecke von ca. 10 km Brandbach-System aufgefundenen 139 Auffälligkeiten wurden den Ratsmitgliedern in fünf Kategorien dargelegt und verdeutlicht, dass davon der Großteil Altlastenbeseitigung bedeutet, die von einer Gewässerentwicklungplanung im Rahmen Hochwasserschutz nicht gefördert  werden, wie dem BN vom Wasserwirtschaftsamt Kronach mitgeteilt. 

Vorgeschichte

Nach etlichen Überschwemmungen in Neunkirchen, s. nebenstehende Fotos (Martin Walz / Markt Neunkirchen), hatte der Rat im November 2012 beschlossen mit den Gemeinden Hetzles und Dormitz ein förderungsfähiges Hochwasserschutzkonzept in die Wege zu leiten.
Danach wurde quasi als Bestätigung der Brandbachgarten, z.B. am 31.05.2013, wieder erneut übervoll überflutet.

Nach geltender Rechtslage braucht ein förderungsfähiges Hochwasserschutzkonzept (HSK) ein Gewässerentwicklungskonzept (GEK). Das Gewässerentwicklungskonzept, die Basis einer Gewässerentwicklungsplanung, wiederum erfordert Kenntnisse des Ist-Zustandes der Bäche.

Die BN-Ortsgruppe wurde in das Thema generell einbezogen und erhielt im Mai 2017 vom Markt Neunkirchen am Brand drei Karten-Unterlagen des Planungsbüros OPUS, wozu sich der BN bei Markt Neunkirchen bedankt.
Eine Ist-Zustand-Ermittlung durch den BN erfolgte 2017/18 in fünf Begehungen. Beteiligt waren BN-Mitglieder der Ortsgruppe sowie des Arbeitskreises Wasser der Kreisgruppe Forchheim.

Am 06.06.18 wurde dazu den Bürgermeistern aus Dormitz und Neunkirchen anhand einer umfangreichen Begehungsdokumentation berichtet (s. aktuelle Meldung 06.06.18). Der ebenfalls eingeladene Bürgermeister aus Hetzles war bedauerlicher Weise nicht anwesend.

Den Räten des Ausschusses wurde mittels zusammenfassender Präsentation die wesentlichsten Ergebnisse der Begehungen dargestellt, so auch eine Vielzahl an Auffälligkeiten, wie heuer, 5 Jahre später, immer noch zu entdecken, und im Folgenden weiter unten dargestellt. 

Grundlagen-Informationen Wasserwirtschaftsamt Kronach

Nach Fertigstellung der Begehungsdokumentation ergab der diesbezügliche BN-Kontakt zum Wasserwirtschaftsamt Kronach eine knappe Beratungsinformation zu Gewässern III. Ordnung, wie nachstehend zusammengefasst

  • Pflegezuständigkeit Bach- und Uferbereiche Gewässer III. Ordnung: Haben die Kommunen! (auch wenn Privat-Grund bis Bachmitte reicht) 
  • Bedeutung:
    Kommunen müssen mit Eignern Pflegekonzepte abstimmen oder die Pflege selbst übernehmen.
    ⇒ Uferbereich ist Hochwasser-Abflussgebiet: Freihalten von Verbauungen aller Art (Foto: BN-Nk 15099)
  • Vollziehen Kommunen ihre Unterhaltspflicht nicht, greifen Uferanlieger zur "Selbsthilfe ".
    Diverse Querbauten - Ein- / Ausleitungen Forellenbecken Hahnenbach Neunkirchen Baad, 
    (Foto: BN-Nk 15189)  

    Foto: BN-Nk 15070 Spielgeräte Brandbach-Ufer Neunkirchen




  • Landnahme im Uferbereich von Privat:
    Privatanlieger sehen oftmals die Ufernutzung als "Eigentumsrecht ". (Foto: BN-Nk 15791)
    ⇒ Dies ist auf das Wasserrecht unzutreffend 
    ⇒ ein kaum bekannter Umstand !


  • Ziel der Selbsthilfe ist es oftmals das Ufer im Bestand zu schützen, dies ist zum Bestandsschutz auch zulässig
    ⇒ aber in der Umsetzung oftmals mit falschen Baumaterialien (Foto: BN-Nk 15095)
  • Statt Faschinenverbau werden eingebracht:
    Dachziegel, Bauschutt oder gar Eternit-Platten 
    • - alles unzulässig !

  • Danach folgt die "Landvermehrung", das natürliche Ufer wird ersetzt durch . . .
    • Stein- oder Betonmauern
    • beides genehmigungspflichtig aber
    • ohne Aussicht auf Genehmigung.
  • Weitere Aktivität ist die "Abfall-Entsorgung" Grünschnitt, Silagen, Altholz bis Garten- / Kleinmöbel werden im Uferbereich platziert und Nitrat eingespült
    – in der Voraussicht vom nächsten Hochwasser "mitgenommen" zu werden (Foto: BN-Nk 15437).
    – äußerst gefährlich -> Verstopfung mit Aufstau an Durchlässen -> Springhochwasser
       (Beispiel Hochwasser östliche Wehrmauer in Nk 1920er Jahre)

  • wasserrechtlich relevanter Missstände bleiben in der Regel im Verborgenen der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme,
    – es kommt nur im Streitfall zur Anzeige . . .
    – Sind Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten gemeldet, muss, falls Eigner Beseitungsaufforderungen des WWA nicht nachkommen,
    ⇒ das Lra FO als Rechtsbehörde die Durchsetzung zum Ziel führen
       - was durchaus längere Zeit dauern kann. 


Vorgabe / Umsetzungsperspektive Gewässerentwicklungskonzept (GEK)

  •  10% der geförderten Hochwasserschutzmaßnahmen müssen
    • in die Verbesserung des natürlichen Rückhalts,
    • der Gewässerqualität und der
    • Gewässerökologie investiert werden.
  • Maßnahmenumsetzung des GEK erst wenn Förderbescheid Hochwasserschutz vorliegt.
  • Förderbescheid ist erst zu beantragen, wenn die Planfeststellung erlangt ist.
  • Beseitigungen "wasserrechtlich relevanter Missstände" sind nicht förderfähig,
    • sonst wären Beseitungsmaßnahmen von Zuwiderhandlungen auch noch staatlich unterstützt.
      ⇒Somit sind diese außerhalb des HSK / GEK im Vorfeld zu beheben.

 

Begehungsergebnisse alle Bäche 

Resümee der fünf Haupt-Kategorien

  • Auffällig waren weitere Missstände (18) auf bereits kurzer Stecke in Bereichen der Bäche im Oberlauf, die durch das Kappen in den offiziellen Untersuchungen ausgespart wurden (Ebers-, Hahnen- und Barnbach sowie Reppach).
    ⇒ Bei Komplettbegehung sind weitere Auffälligkeiten zu erwarten.
  • Bei Detailbetrachtungen der Kategorien der Auffälligkeiten zeigt sich, dass bis auf die potentiellen Retentionsfächen (14) ein Großteil der Punkte unmittelbar angegangen und bereinigt werden können.
  • Dies bedeutet ein Potential für Umsetzungs-Maßnahmen von bis zu 100 möglichen Auffälligkeiten zu denen der BN in der Begehungsbeschreibung (06.06.2018 Übergabe an die Bürgermeister der drei Kommunen) Vorschläge gemacht hat.
    ⇒ Wichtig dazu ist, dass die Gemeinden mit den Anrainern Gespräche zur Information und Planung durchführen.

 

Details HAUPT-KATEGORIEN / Zuordnung zu den Gemarkungen

Hierzu siehe auch BN-Begehungsbeschreibung (06.06.2018  - Brandbachbegehung Doku-Übergabe - Ergebniszusammenfassung) - Beispiele:

"Ufer-Besonderheiten, gegen Vorgaben Fließgewässer- und Uferbereichsgestaltung, z.B. einengende Uferstellen, die u.U. aufzuweiten sind" (Kennung u, Anzahl 11)

Brandbach Neunkirchen Zaunanlage Bereich Henkerstegbrücke im Überschwemmungsbereich (Foto: BN-Nk 15078)


"Ufer-Besonderheiten mit Verstoß-Charakter"
(Kennung v-u. Anzahl 14)

Schlierbach, Abschnitt 4-5 (Nk) Uferverbau und Bauschutt- Ablagerungen, Müll (Foto: BN-Nk 15414)



"schwere Verstöße, die dem WWA gemeldet wurden
(Kennungen v-w, Anzahl 16)

Haarbach, Abschnitt 1-2 nördl. (Baad) Nitrateintrag per offener Mistlagerung in ca.5 m Entfernung, Einschwemmung bei Regen (Foto: BN-Nk 15183)

"standortfremde Flora - Drüsiges Springkraut, Sonstige z.B. Fichten, etc.",
(Kennungen f, Anzahl 15)

Ebersbach Abschnitt 3-4 (Do) Neophyten entfernen, Drüsiges Springkraut (Foto: BN-Nk DSC01036)


"Potentielle Retentionsflächen für den Hochwasserschutz" (Kennung r, Anzahll 14) 

Hahnenbach Abschnitt 2-5 (Nk) (BN-Nk-Foto  15763)

und weitere 42 Verstöße bzw. 41 Sonstige Auffälligkeiten (Grafik BN-Nk Berichtsbeginn).

Brandbach-System Gewässerentwicklung - Anstöße

Anregungen zu Informationen für Anrainer und Öffentlichkeit

Grundsätzliches

  1. Bei unseren Begehungen ist uns bewusst geworden, wie wichtig es ist, den Menschen das Lebensmedium Wasser wieder näher zu bringen.
  2. Hier sehen wir die Kommunen in der Vorderhand.
  3. Gemeindliche Einrichtung oder Straßen müssen gepflegt werden – Dies gilt auch für die Wasser-Lebensadern, wie es die aufgefunden Auffälligkeiten und wasserrechtlichen Missstände verdeutlichen.
  4.  „Eigentum verpflichtet“ – was für den Eigentümer bedeutet, auch für die Gemeinschaft Gutes zu tun. Und zwar in Eigenverantwortung.
  5. Genau das ist dem Deutschen in Jahrzehnten-Etappen der Kommerzialisierung seit Grundlegung des Paragraphen § 14 GG mehr und mehr abhanden gekommen.
  6. Hier gegenzusteuern bleibt Pflicht eines Jeden.
  7. Ohne Handeln in diesem Sinn wird scheibchenweise nicht nur das Gemeinschafts-Bewusstsein für das verbindende Lebenselixier Wasser genommen, sondern auch die Begehrlichkeit Einzelner geweckt es für eigene Zwecke zu missbrauchen.

Zwei Schritte zum Anschieben

1. Unabdingbar dafür ist unseres Erachtens bereits jetzt die kommunale Aufklärung der Anlieger des Brandbach-Systems vom sachgerechten, nachhaltigen Umgang mit dem Gewässer.

  • Wichtig ist kommunal zu überzeugen, wonach es fruchtvoller ist der Gemeinschaft einen Dienst zu erweisen als dem Einzelnen.
  • Unabhängig davon bleibt es wichtig mit den Anliegern die Pflege vor Ort abzustimmen, damit diese nicht in unkoordinierten Aktionismus verfallen.

2. Weiterhin ist es unabdingbar die Bürgerinnen und Bürger aufzuklären, ihnen zu zeigen

  • was sie haben,
  • was ihnen verloren gehen könnte
  • und darzulegen wie sie sich einbinden können

⇒ Diese beiden Schritte umzusetzen, bedeutet Gewinn für alle - für den Menschen und dessen Lebens- und und letztlich auch Trinkwasserqualität, wie für die Flora und Fauna selbst.

⇒ Verbunden hieraus Aktivitäten zu starten, um wasserrechtliche Missstände zu beseitigen, das ist der Weg.

 

ZUSAMMENFASSUNG / GENERELLES VORGEHEN

Brandbach-System Gewässerentwicklung Zusammenarbeit

Das Angebot zum nächsten Schritt

  • Sowohl das WWA Kronach als auch das Planungsbüro OPUS haben dem BN Interesse an weiterführenden Gesprächen mit uns bekundet
  • Eine generelle Chance, die genutzt werden muss. 
    ⇒ Diese wahrzunehmen erscheint uns das Gebot der Stunde.

Brandbach-System Gewässerentwicklung - Förderung und Planung

Anregungen Vorgehensschritte

  • Die Förderung kann erst bewilligt und verfügbar gemacht werden, wenn diese Verfahrensschritte durchlaufen sind. Wobei eher anzunehmen ist, dass hier locker ein größerer Zeitanteil der verbliebenen Dauer bis 2027, dem Final-Termin zum Erreichen des guten Gewässer-Zustands, in Anspruch genommen werden wird.
    ⇒ Hier appelliert der BN an die Verantwortlichen der Kommunen alsbald möglich eine Handhabe zu finden, die Planung im Sinne der Planfeststellung voran zubringen.

         Wir haben nur diese eine Erde
Das ist und bleibt unsere Gemeinsamkeit.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!